enthält erstmalig auch Inhalte zu Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst. Mit Stand 1.1.2025 sind die Änderungen durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz berücksichtigt.
Gewinnbringend für
Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte, Gewerkschaften sowie Gewerbeaufsichtsbehörden.